Aus Alt mach effizient: Förderung für Heizungsanlagen
Veraltete Heizungsanlagen laufen meist ineffizient, verbrauchen viel Energie und verursachen somit Kosten. Ein Heizungstausch kann sich daher durchaus rechnen. Neue Anlagen, aber auch die Optimierung bestehender Anlagen werden oft gefördert. Erfahren Sie, welche Förderprogramme und -bedingungen es gibt und warum es sich lohnt, zeitnah zu handeln.
Ist eine Heizungsanlage veraltet, rechnet sich die Investition in einen Wechsel langfristig und kann zudem auf das Konto der Klimaneutralität einzahlen. Denn moderne Heizungstechnik steigert die Energieeffizienz und senkt die Betriebskosten. Bei der Planung eines Heizungswechsels sollten Unternehmen und Immobilieneigentümer die verschiedenen Förderungen im Blick haben.
Welche Fördermittel gibt es?
Streben Unternehmen den Einsatz neuer Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen an, kommen zwei Förderprogramme in Betracht:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Es sind Förderungen als Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bestand sowie für Neubau, Sanierung und Kauf vorgesehen.
Förderfähig sind alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, bzw. zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Gebäude. Dazu zählen unter anderem:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle, z. B. Dämmung
- Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen, in Nichtwohngebäuden auch Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Anlagen zur Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
- Heizungsanlagen, effiziente Wärmepumpen, Biomasse- und Holzpellet-Anlagen sowie der Anschluss an Wärmenetze
- Heizungsoptimierung inklusive hydraulischem Abgleich und Steuer-/Messtechnik
- Fachplanung und Baubegleitung sowie das Stellen der Förderanträge zu diesen Maßnahmen
- Öl-Austauschprämie
- iSFP „Stufenplan“ (individueller Sanierungsfahrplan)
- Gas-Brennwertanlagen („renewable ready“)
BEG: Wie hoch ist die Förderung bei Sanierung oder Umbau?
- Die Förderhöhe für Planung und Beratung ist bei Nicht-Wohngebäuden (NWG) bei 5 Euro/m2 Nettogrundfläche (NGF) und 20.000 Euro pro Maßnahme gedeckelt.
- Bei den Maßnahmen liegt der Deckel bei NWG bei 1.000 Euro/m2 Nettogrundfläche und 5 Millionen Euro pro Gebäude.
- Für Wohngebäude können sich die förderfähigen Kosten auf maximal 60.000 Euro je Wohneinheit belaufen und dürfen 600.000 Euro je Gebäude nicht überschreiten.
BEG: Voraussetzungen für eine Förderung
Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude ist ein Antrag ohne Energie-Effizienz-Experten (EEE) möglich. Es gelten für die Anschaffung und den Einbau einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Heizungsanlage folgende Voraussetzungen:
- Nach Umrüstung müssen die temperierten Räume mit mind. 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden
- Konformitätsnachweise der Hersteller
- Begleitende Fachplanung wird mit 50 Prozent bezuschusst (max. 20.000 Euro)
- Ohne De-minimis-Beihilfe und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 2
Im Rahmen von Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) des Förderprogramms EEW werden folgende Systeme gefördert:
- Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus bzw. durch Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Feuerung (inkl. Lagerung und Fördersystem)
- Wärmepumpe
- Wärmespeicher
- Tiefe Geothermie
- KMU
EEW: Voraussetzungen für eine Förderung
Damit Anschaffung und Einbau einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Heizungsanlage gefördert werden, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
- Maximal 25 Prozent der eingesetzten Masse dürfen Energiepflanzen sein (bei Anlagen > 700 kW 0 Prozent)
- Zugelassene Wärmequellen: Wärmepumpen, Luft, Erde, Wasser, Sonne
- Technische Vorgaben beachten (Solaranlagen und Wärmepumpen, zu finden in der Herstellerliste des BAFA)
- KWK-Anlagen: nur hocheffiziente Anlagen gemäß Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und keine Doppelförderung mit EEG und KWK
- Messtechnische Erfassung monatlich und mindestens über 3 Jahre
- Keine Frischholzverfeuerung
- De-minimis-Beihilferegelung oder AGVO (Mehrkostenförderung)
Antrag: Förderbedingungen im Überblick
Förderanträge werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet und somit dort eingereicht. Dabei ist es hilfreich, mit einem Energie-Effizienz-Experten (EEE) zusammenzuarbeiten, der bei der BAFA gelistet ist. So gelingt die Beantragung:
- Technische Gegebenheiten mit Förderbestimmungen abgleichen, ggf. Konzept im Vorfeld auf Förderfähigkeit prüfen lassen
- Herstellernachweise und technische Systembeschreibungen einholen
- Antrag online einreichen (BEG: über das BAFA-Portal; EEW: beim Portal easy-Online)
- BEG: Umsetzung nach bestätigtem Unterlageneingang möglich (1–2 Tage, Bewilligung 3–9 Wochen)
- EEW: Umsetzung nach bestätigtem Unterlageneingang noch bis 31.12.2023 möglich danach erst Förderzusage abwarten (Dauer aktuell > 6 Wochen)
- Während der Umsetzung an Unterlagen für die Erstellung der Verwendungsnachweise denken
Fazit: Heute investieren, morgen sparen
Es lohnt sich, moderne Heizungsanlagen zu installieren. Denn diese sind energieeffizienter und senken die Betriebskosten. Mit der passenden Förderung rechnet sich Ihre Investition schnell.
Sie haben Fragen oder brauchen weitere Infos zum Thema Anlagenwechsel oder Förderung? Wir beraten Sie gerne!