Insbesondere stromkostenintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss diverser Privilegierungen. Aber auch Unternehmen und Einrichtungen mit Eigenerzeugungsanlagen oder einer passenden Netzabnahme können davon profitieren.
Doch an wen ist dafür was und wann zu melden? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?
Das können wir für Sie tun:
- Wir prüfen permanent auf neue bzw. nicht in Anspruch genommene Privilegierungen, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
- Sie erhalten Unterstützung bei allen Anträgen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, aber auch bei solchen, die Einsparungen für Ihr Unternehmen im Energiebereich bringen.
- Wir bereiten die benötigten Dokumente fristgemäß vor und leiten die erforderlichen Schritte in die Wege.