Regulatorische Änderungen 2023 – im Fokus: das Energieeffizienzgesetz
Bitte beachten: Die hier dargestellten Inhalte entsprechen einem veralteten Stand aus dem Gesetzgebungsverfahren.
Die finalen Inhalte finden Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag zum Energieeffizienzgesetz.
Das Jahr 2023 geht mit einigen neuen regulatorischen Änderungen einher. Im Mittelpunkt steht derzeit insbesondere das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Dieses befindet sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren, das Gesetz wird jedoch voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen in Kraft treten. Mit der Verabschiedung des EnEfG soll das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) abgelöst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz versucht damit erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland zu schaffen. Der Referentenentwurf setzt wesentliche Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele Anforderungen und soll so einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten. Insbesondere die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauches wird im Entwurf des EnEfG durch konkrete Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 noch stärker in den Fokus gerückt.
Was soll das EnEfG beinhalten?
Das EnEfG forciert inhaltlich Regelungen bezüglich
- Der Einführung von Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen,
- Der Umsetzung wirtschaftlicher Endenergieeinsparungen,
- Der vollständigen Nutzung der Abwärme und entsprechender Auskunftspflichten,
- Nachweispflichten über Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren und
- Weiterer spezifischer Themen.
An wen richtet sich das EnEfG?
Die Regelungen im EnEfG betreffen in unterschiedlicher Ausprägung
- Die öffentliche Hand,
- Öffentliche Auftraggeber,
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch im Dreijahresdurchschnitt von mehr als 2,5 GWh,
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch im Dreijahresdurchschnitt von mehr als 10 GWh und
- Rechenzentren.
Mit welchen Änderungen ist zu rechnen?
Wie bereits erwähnt, befindet sich das EnEfG noch im Referentenentwurf. Daher ist derzeit keine verlässliche Aussage darüber zu treffen, ob und in welchem Ausmaß Änderungen zustande kommen. Dennoch ist gemäß dem Referentenentwurf unter anderem mit folgenden Änderungen zu rechnen:
- Öffentliche Einrichtungen von Bund, Kommunen und Ländern, sowie sonstige öffentliche Stellen kommt eine Vorbildfunktion zu. So müssen sie u. a. ab dem 01.01.2024 Endenergieeinsparinstrumente einführen, um bis zum 31.12.2030 ihren Endenergieverbrauch zu senken.
- Öffentliche Auftraggeber sollen in Abhängigkeit ihres Gesamtenergieverbrauchs z. B. dazu verpflichtet sein ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch im Dreijahresdurchschnitt von mehr als 2,5 GWh sollen u. a. zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet werden, insofern kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird.
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch im Dreijahresdurchschnitt von mehr als 10 GWh sollen u. a. zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sein.
- Rechenzentren müssen u. a. voraussichtlich ab 2025 Energieeffizienzstandards einhalten.
Hinzu kommt, dass die Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen bewertet werden muss, woraus sich unter Umständen eine Umsetzungspflicht ergibt. Die bereits geltende Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sowie die DIN-Norm EN 17463 (ValERI) enthalten dafür u. a. Regelungen zur konkreten Auslegung der in der EnEfG vorgesehenen „Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienz-Maßnahmen“.
Das klingt komplex? Verstehen wir!
Die verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Normen betreffen unsere Kunden in unterschiedlichem Maße. Damit Sie Ihre Pflichten bestmöglich erfüllen können, stellen wir uns der Herausforderung, die für Sie individuell geltenden Gesetze, Verordnungen und Normen optimal in Einklang zu bringen.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den Anforderungen, die sich aus den regulatorischen Änderungen 2023 womöglich für Ihr Unternehmen ergeben. Auch begleiten wir Sie auf dem Weg diesen Anforderungen gerecht zu werden, z. B. durch die Durchführung eines Energieaudits.