Abwärme: Pflichten erfüllen und dabei Vorteile nutzen
Laut Energieeffizienzgesetz (EnEfG) müssen viele Unternehmen zum 01.01.2025 erstmals ihre Abwärmepotenziale melden. Außerdem sind sie verpflichtet, Abwärme zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden – eine Herausforderung. Doch sie birgt auch die Chance, die Wirtschaftlichkeit und CO2e-Bilanz des Unternehmens positiv zu beeinflussen. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es hierfür gibt und worauf zu achten ist.
Was schreibt das Energieeffizienzgesetz im Bereich der Abwärme vor?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Sie müssen bis spätestens 01.01.2025 Informationen zu ihren Abwärmepotenzialen an die Plattform für Abwärme senden. In den kommenden Jahren sind die Daten dann immer zum 31. März zu aktualisieren beziehungsweise zu bestätigen. Dazu gehören
- die jährliche Wärmemenge
- die maximale thermische Leistung
- das Leistungsprofil im Jahresverlauf
- das durchschnittliche Temperaturniveau
- die Regelungsmöglichkeiten des Abwärmepotenzials.
Ausgenommen sind jedoch Anlagen und Standorte, bei denen nur geringe Mengen an Abwärme anfallen. Unterschreitet eine Anlage einen der folgenden Schwellenwerte, entfällt die Pflicht zur Abwärmemeldung:
- Abwärmemenge < 200 MWh/a
- Anlage steht < 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung
- Abwärmetemperatur < 25 °C im Jahresdurchschnitt
Für Standorte gilt der Schwellenwert:
- Abwärmemenge < 800 MWh/a
Darüber hinaus müssen die betroffenen Unternehmen Abwärme nach dem Stand der Technik vermeiden. Dennoch anfallende Abwärme muss auf die technisch unvermeidbare Menge reduziert und wiederverwendet werden, soweit das möglich und zumutbar ist. Bei der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Wiederverwendung muss sowohl Nutzungsmöglichkeiten auf dem Betriebsgelände als auch bei externen Dritten berücksichtigen.
Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro (Vermeidung und Nutzung von Abwärme) bzw. 50.000 Euro (Datenmeldung Plattform für Abwärme) rechnen.
Wie lässt sich Abwärme wiederverwenden?
Die Möglichkeiten zur Abwärmenutzung sind vielfältig:
- Für Produktionsprozesse: Abwärme lässt sich in alle Produktionsprozesse integrieren, die Prozesswärme benötigen. Wird die Luft über einen Wärmeübertrager mit der Abwärme vorgewärmt, ist weniger Brennstoff nötig, um die für den Prozess erforderliche Temperatur zu erzeugen.
- Zum Heizen von Gebäuden und zur Warmwasseraufbereitung: Die Vorwärmung der Raumluft mit einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) oder die Warmwasseraufbereitung durch Abwärme sorgen dafür, dass weniger Brennstoff für die Heizanlage benötigt wird.
- Zur Auskopplung in ein Fernwärmenetz, das angrenzende Wohngebiete, Quartiere oder andere Unternehmen versorgt.
- Zur Stromerzeugung: Abwärme mit hohem Temperaturniveau kann in einer ORC-Anlage verstromt werden. Der so gewonnene Strom kann selbst genutzt oder vermarktet werden.
- Für die Kälteerzeugung: Eine Absorptionskälteanlage verdampft mit Hilfe von Abwärme eine Flüssigkeit und erzeugt so Kälte. Diese kann zum Beispiel für die Klimatisierung von Räumen, die Kühlung von Rechenzentren oder die Produktion und Lagerung von Lebensmitteln genutzt werden.
Ab welcher Temperatur ist Abwärme nutzbar?
Selbst Abwärme, die bisher nicht sinnvoll genutzt werden konnte, lässt sich heute mit einer Wärmepumpe effizient auf ein nutzbares Temperaturniveau anheben: Eine Hochtemperaturwärmepumpe (HTWP) boostert Abwärme von 20 - 40 °C auf 80 - 90 °C. Das reicht aus für viele Reinigungs-, Trocknungs-, Heiz- und Pasteurisierungsprozesse oder zur Vorwärmung von Luft oder Wasser. Very-High-Temperature-Wärmepumpen (VHTWP) erreichen sogar bis zu 130 °C, sodass Heißwasser oder Niederdruckdampf erzeugt werden kann. In Kombination mit Mechanical Vapour Recompression (MVR) lässt sich aus dem Niederdruckdampf Prozessdampf von 6 - 10 bar gewinnen.
Wann lohnt sich das?
Fällt Ihr Unternehmen unter die Vorgaben des EnEfG, sind Sie dazu verpflichtet, Abwärme zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden. Bei großen Abwärmemengen ist das auf jeden Fall auch sinnvoll, denn sie lassen sich effizient nutzen.
Aber auch die Nutzung geringerer Mengen an Abwärme kann sich für Sie auszahlen. Dann sollten Sie die Wirtschaftlichkeit zuerst von einem Experten prüfen lassen. Dabei gilt es auch die Förderprogramme im Auge zu haben. Aktuell stehen noch zahlreiche Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung. Diese können wesentlich dazu beitragen, dass eine zukunftsfähige Lösung auch wirtschaftlich interessant wird.
Das gilt auch für das Contracting. Dabei bringt ein spezialisierter Dienstleister wie MVV sein Expertenwissen ein und übernimmt die Investitionskosten für die Modernisierung oder Neuanschaffung einer Anlage. Das Ziel: Die effizienteste Lösung zur Vermeidung und Nutzung Ihrer Abwärme.
In jedem Fall gilt: Je besser die Maßnahmen auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist, desto mehr profitieren Sie – entweder, indem Sie die Abwärme selbst nutzen oder diese vermarkten. Deshalb fahren Sie am besten, wenn Sie einen Experten für Energie und Wärme zu Rate ziehen. Der Staat unterstützt auch diese Beratungsleistung durch Fördergelder.
Fazit
Die Nutzung von Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz für viele Unternehmen zur Pflicht geworden. Für die meisten Unternehmen lohnt sich das auch: Sie können dadurch ihre Energiekosten und CO2-Emissionen reduzieren, die Vermarktung der Abwärme in Form von Wärme oder Strom zahlt sich in barer Münze aus. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation Ihrer Abwärmepotenziale und der EnEfG-konformen und fristgerechten Abwärmemeldung. Die BAFA-gelisteten Energieberater von BFE erstellen auch Machbarkeitsanalysen und passgenaue Konzepte zur optimalen Vermeidung und Nutzung Ihrer Abwärme. Dabei berücksichtigen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Für die Projektierung und Finanzierung sowie den Bau und Betrieb von Anlagen zur Abwärmenutzung sind die Experten der MVV Enamic Ihre kompetenten Ansprechpartner. Das heißt: Sie haben einen Partner für die Erfüllung Ihrer regulatorischen Pflichten und die gesamte Wertschöpfungskette der Abwärmenutzung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.