EEW-Novelle: Transformationskonzepte und weitere Änderungen im Überblick
Die bisherige Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) heißt seit ihrer Novellierung zum 1.11.2021 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Was hat sich noch geändert?
Bei den bisherigen vier Modulen gab es kleinere Änderungen, ein Modul ist ganz neu hinzugekommen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Hier blieb alles beim Alten: Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz erhalten große Unternehmen bis zu 30%, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) 40% Förderung.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Auch hier nichts Neues: Für entsprechende Anlagentechnik sind 45% (KMU 55%) vorgesehen, wenn mehr als die Hälfte der Wärme zur Herstellung oder Veredelung von Produkten genutzt wird.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, werden mit 30% (KMU 40%) gefördert. Neu: ISO 50001 oder EMAS sind keine Voraussetzung mehr.
Modul 4: Energie- und Ressourcen-bezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Umfangreicherer Maßnahmen als in Modul 1 werden mit 30% (KMU 40%) gefördert, maximal 500€ pro eingesparter Tonne CO2. Für KMU wurde der Maximalbetrag von 700€ auf 900€ pro eingesparter Tonne CO2 angehoben. Weiterhin neu: Die Reduzierung von Ressourcen wird gefördert. Basis ist ein Ressourcenkatalog, der Stoffe wie Papier, Beton oder Gase sowie Abfälle mit ihren CO2-Äquivalenten auflistet. Anhand dieser CO2-Äquivalente lässt sich die Reduzierung beziffern. Das Einsparkonzept muss von einem Effizienzexperten erstellt sein, der beim BAFA gelistet ist.
Modul 5: Transformationskonzepte
Mit dem neuen Modul wird eine längerfristige Strategie zur Dekarbonisierung gefördert. Dieses Transformationskonzept muss mindestens zehn Jahre umfassen und die Treibhausgas-Emissionen um wenigstens 40% reduzieren.
Was muss ein Transformationskonzept beinhalten?
- eine Bilanz zum IST- und SOLL-Zustand: Der IST-Zustand beschreibt die aktuelle Treibhausgas-Bilanz nach Scope 1 und 2, der SOLL-Zustand muss mindestens 40% darunter liegen
- ein Maßnahmenplan, mit dem der SOLL-Zustand erreicht werden kann
- mindestens eine nach EEW förderfähige Maßnahme
- das Ziel, spätestens im Jahr 2045 CO2-Neutralität zu erreichen
- die Beschreibung, wie das Unternehmen das Transformationskonzept in seiner Struktur verankert
Das Transformationskonzept muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung eingereicht werden. Liegen gewichtige Gründe vor, z.B. Verzögerungen bei den beauftragten Beratern oder bei der Installation notwendiger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, kann die Frist auf max. 24 Monate verlängert werden. Für die Umsetzung der im Transformationskonzept beschriebenen Maßnahmen haben Unternehmen bis zu 5 Jahre Zeit.
Wer ist antragsberechtigt?
Für ein Transformationskonzept sind dieselben Gruppen antragsberechtigt wie bei den Modulen 1-4 des EEW, nämlich
- private und kommunale Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland
- freiberuflich Tätige mit Betriebsstätten in Deutschland
Was wird im Rahmen eines Transformationskonzeptes gefördert?
Förderfähig sind Kosten
- für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- für Energieberater und andere Beratungstätigkeiten, wenn der Effizienzexperte beim BAFA gelistet ist
❗️ Ein Unternehmen kann ein Transformationskonzept auch selbst erstellen, seine Aufwendungen sind dann allerdings nicht förderfähig.
- für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, die zur Erstellung des Transformationskonzeptes nötig sind
👉🏼 Tipp: Eventuell lohnt sich eine parallele Antragstellung im Modul 3 des EEW
- für weitere Aktivitäten, die mit der Erstellung des Transformationskonzeptes zusammenhängen, z.B. für eine unternehmensübergreifende Beratung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt 50% (60% KMU) der beihilfefähigen Kosten, maximal 80.000€.
Wo können Förderanträge gestellt werden?
Anträge können beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH online über das Portal easy-Online gestellt werden.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie auch in unserem Webinar, das Sie sich hier jederzeit ansehen können.