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Energieaudit: Änderungen und Empfehlungen, die Sie jetzt kennen sollten

Ingenieure mit Wärmebildkamera

Alle Unternehmen, mit Ausnahme der KMU, sind laut EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) verpflichtet, ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchzuführen, das alle vier Jahre wiederholt werden muss. Weil das seit 2015 gilt, steht für viele Unternehmen 2023 das zweite Wiederholungsaudit an. Was Sie jetzt schon dazu wissen sollten.

Bereits im November 2019 gab es eine Novelle des EDL-G, doch die Änderungen greifen bei den meisten Unternehmen erst beim jetzt anstehenden Wiederholungsaudit. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Höhere Anforderungen an Inhalt und Aufbau des Energieauditberichts, außerdem gibt es neue Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
  • Änderungen bei der Clusterung: Für Produktionsstätten und Krankenhäuser ist keine Clusterbildung mehr möglich, dafür haben Unternehmensgruppen bessere Möglichkeiten.
  • Auditoren müssen sich regelmäßig fortbilden.
  • Unternehmen müssen nach Durchführung des Audits einen Nachweis auf dem BAFA Onlineportal erbringen.
  • Bei einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 kWh/Jahr genügt eine Datenmeldung auf dem BAFA-Portal.

Die Energieaudit-Pflicht entfällt komplett für Nicht-KMU mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS. Von diesen Optionen ist das Energieaudit die einfachste. Denn hierfür genügt es, Effizienzmaßnahmen zu benennen, ihre Umsetzung ist optional. Das bedeutet aber auch: Das Audit verursacht einen gewissen Aufwand, bringt aber keinen Nutzen.

Energiemanagementsystem: mehr Aufwand, viel mehr Nutzen

Deshalb lohnt es sich, über die Einführung eines Energiemanagementsystems nachzudenken. Es ermöglicht Unternehmen, ihren Energieverbrauch gezielt und nachhaltig zu reduzieren – und damit auch ihre Energiekosten und ihre CO2-Emissionen. 

Zusätzliches Plus: Für ein entsprechendes Energiemanagementsystem und für die Umsetzung von Effizienzmaßnamen stehen aktuell viele Förderungen zur Verfügung: Das BAFA fördert den Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme der Messtechnik und Energiemanagement-Software mit bis zu 40%. Für Maßnahmen gibt es die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), außerdem Förderungen auf kommunaler, regionaler und Länder-Ebene.

Ist das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zertifiziert, können Unternehmen zudem von Privilegierungen profitieren, z.B. von der EEG-Umlagereduzierung oder dem Spitzenausgleich.

Fazit:

Ein Energieaudit ist das Mittel der Wahl für Unternehmen, die den Aufwand möglichst geringhalten möchten, oder als Einstieg für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001.

Ein Energiemanagementsystem empfiehlt sich für energieintensive Unternehmen, die ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern möchten. Für Privilegierungen ist in den meisten Fällen die ISO 50001 Zertifizierung erforderlich.

Ein Energieaudit plus schließt die Lücke zwischen diesen Optionen. Es nutzt die Erkenntnisse aus dem Audit und ergänzt diese mit praxisrelevanten Anwendungen, um Effizienzsteigerungen zu erzielen. Damit liefert es zudem eine gute Basis für die Einführung eines Energiemanagementsystems.

Ausblick:

Mit dem „Fit for 55“-Paket möchte die EU-Kommission den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 reduzieren. Ein Entwurf der Kommission sieht vor, die Energieaudit-Pflicht vom Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens abhängig zu machen. Ist dieser sehr hoch, soll ein Energiemanagementsystem verpflichtend werden.

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