Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Wo akuter Handlungsbedarf besteht
Mit dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt der Bundestag neue Vorgaben zum Energiemanagement von Unternehmen fest. Sehr viele Unternehmen sind dadurch von neuen Pflichten betroffen. Akuten Handlungsbedarf haben besonders Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh/a, die noch kein Energiemanagementsystem haben. Erfüllen sie die vom Gesetz vorgegebene Frist für die Einführung eines solchen Systems nicht, drohen hohe Bußgelder.
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrifft sehr viele Unternehmen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen und auf der Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme. Im Wesentlichen unterscheidet das EnEfG dabei Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch.
Neue Verpflichtungen kommen auf alle jene Unternehmen zu, bei denen der Verbrauch 2,5 GWh/a überschreitet:
- Alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch größer 2,5 GWh/a müssen bis zum 1. Juli 2024 Daten zu Abwärmepotenzialen melden und Abwärme soweit möglich vermeiden oder wiederverwenden.
- Daneben müssen diese Unternehmen für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen.
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a werden – zusätzlich zu den Anforderungen ab 2,5 GWh/a – mit dem EnEfG verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen.
- Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI wird fester Bestandteil von Managementsystemen und Energieaudits.
Abwärmedaten bis 1. Juli 2024 melden
- Zukünftig müssen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch größer 2,5 GWh/a jährlich Daten zu ihren Abwärmepotenzialen an die bundesweite Plattform für Abwärme melden.
- Die erste Meldung an die Plattform für Abwärme muss bereits zum 1. Juli 2024 erfolgen.
- Neben der Meldung verpflichtet das EnEfG die betroffenen Unternehmen, Abwärme grundsätzlich zu vermeiden und zu nutzen. Das gilt jedoch nur, soweit dies nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar ist.
- Die Meldung umfasst Daten zu Wärmemenge, Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten.
- Die Erfassung der Abwärmepotenziale sowie die Übermittlung an die Plattform für Abwärme kann durch die Kolleginnen und Kollegen der BFE unterstützt oder übernommen werden.
Akuter Handlungsbedarf für energieintensive Unternehmen
Dringender Handlungsbedarf besteht besonders für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a, die noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS haben. Denn diese müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten.
Das BAFA überprüft stichprobenartig, ob diese Anforderung eingehalten wird. Ein Verstoß kann für betroffene Unternehmen sehr teuer kommen. Denn dies gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Die Umsetzung zügig angehen
Ein Einführungszeitraum von rund eineinhalb Jahren ist dabei knapp bemessen. Betroffene Unternehmen sollten die Einführung eines Energiemanagementsystems unbedingt frühzeitig angehen. Denn der Aufwand ist deutlich höher als für ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß je nach Komplexität des Unternehmens 6 bis 12 Monate. Da viele Unternehmen ein solches System zeitgleich einführen müssen, ist zudem mit Engpässen bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu rechnen. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, entfällt für die Unternehmen die Auditpflicht nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen).
Bewährter Fahrplan für die Einführung
Für die Einführung eines Energiemanagementsystems hat sich der folgende Fahrplan unseres Partners BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH in der Praxis bewährt:
- Kick-off-Workshop
In einem Kick-off-Workshop werden die Grundlagen zum Energiemanagement und eine GAP-Analyse (Soll/Ist-Vergleich) durchgeführt. - Einführung des Managementsystems
Im Rahmen der Einführung des Systems werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO 50001 aufgesetzt bzw. weiterentwickelt und ein Management Review durchgeführt. - Internes Audit
Der nächste Schritt ist das interne Audit. Dabei wird ein übergreifender Auditplan erstellt und ein interner Systemaudit durchgeführt. Der Verlauf und die Ergebnisse des Audits werden im Auditbericht dokumentiert. - Zertifizierung
Fällt der Auditbericht positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung.
Für Ihre Fragen zum detaillierten Ablauf des Fahrplans und wie dieser speziell für Ihr Unternehmen aussehen kann, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von BFE gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
EnEfG-Anforderungen mit Energiemanagement-Software erfüllen
Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist eine komplexe Aufgabe. Betroffene Unternehmen finden in der Energiemanagement-Software econ4 von econ solutions ein Werkzeug, das ihnen die Arbeit wesentlich erleichtert und für Sicherheit sorgt. Das Energiedatenmonitoring durch econ4 unterstützt sie dabei, die EnEfG-Anforderungen gewinnbringend umzusetzen. Was ebenfalls positiv ist: Die Software wird vom BAFA als förderfähig bewertet.
Die Energiemanagement-Software econ4 bietet Nutzern wertvolle Unterstützung:
- Die Software sorgt für kontinuierliche Transparenz über Energiedaten als Basis für jegliche Energieeffizienzmaßnahmen. Sämtliche Datenquellen lassen sich herstellerunabhängig integrieren. econ4 ist dabei offen für alle Energiearten, Medien (z. B. Strom, Wasser) und Zustandsdaten (Temperatur, Druck usw.).
- Zur Bewertung der Performance und für eine direkte Optimierung können Kennzahlen für ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 gebildet werden.
- Kosten- und CO2-Umrechnungen für Kostenstellen und das Umweltreporting können realisiert werden.
- Der Assistent zur ISO 50001:2018 leitet Schritt für Schritt durch den kompletten Zertifizierungsprozess. So können sich Nutzer jeden einzelnen Punkt der aktuellen ISO-Norm einfach anzeigen lassen und sukzessive abarbeiten.
Durch ein Monitoring von Abwärmedaten ermöglicht econ4 den betroffenen Unternehmen (Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a) außerdem, die Transparenz im Bereich Abwärme deutlich zu erhöhen.
Sie haben Fragen zu econ4 oder wollen wissen, welche Vorteile Ihnen die Software bietet? Die Kolleginnen und Kollegen unseres Lösungshauspartners econ solutions GmbH können Sie umfassend zu diesem Thema beraten.
Fazit
Mit dem Energieeffizienzgesetz kommen auf noch mehr Unternehmen noch mehr Pflichten im Energiebereich zu. Akuter Handlungsdruck besteht vor allem für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a, die noch kein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben. Sie sollten die Einführung eines solchen Systems ganz oben auf ihre Agenda setzen, denn säumigen Unternehmen drohen hohe Geldstrafen. Zielführend eingesetzt, bieten solche Energiemanagementsysteme jedoch deutliche Vorteile. So rechnen sich die Systeme beispielsweise langfristig, indem sie zahlreiche Effizienzpotenziale aufdecken. Mit unseren Lösungshauspartnern BFE Institut für Energie und Umwelt und econ solutions stehen wir Ihnen für diese Aufgabe kompetent zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu dem Energiemanagementsystem, das Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird.