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Energiepreis aktuell - Abgaben & Umlagen 2025

Hochspannungsleitungen im Vordergrund die Jahreszahlen 2021 - 2025

Im Jahr 2024 hat sich die Situation weiter entspannt – dennoch bleiben die Preise im Langzeitvergleich hoch. Die festgelegten Abgaben und Umlagen machen dabei einen relevanten Anteil der Energiekosten aus. Die kumulierte Umlagenlast je Kilowattstunde wird für Strom gegenüber dem Wert von 2024 drastisch und für Gas deutlich steigen. Zu beachten sind jedoch Abhängigkeiten zu den Netzentgelten – für Strom gibt es in vielen Gebieten Einsparungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Änderungen es ab Januar 2025 bei den Umlagen für Strom und Gas gibt. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), steigt deutlich und beträgt dieses Jahr 1,558 ct/kWh für die ersten 1.000.000 kWh (2024: 0,643 ct/kWh). Für jede weitere kWh ist eine Umlage von 0,050 ct/kWh zu entrichten.
  • Die Offshore-Netzumlage steigt auf 0,816 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher (2024: 0,656 ct/kWh).
  • Die KWKG-Umlage steigt auf 0,277 ct/kWh (2024: 0,275 ct/kWh).
  • Stromkostenintensive Unternehmen können bei der KWKG-Umlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshore-Netzumlage weiterhin Ermäßigungen erhalten.
  • Fossile Energieträger werden infolge steigender Kosten für die CO2-Bepreisung teurer. Die CO2-Abgabe wird zum 01.01.2025 von 45 Euro/t CO2 deutlich auf 55 Euro/t CO2 gestiegen.
  • Die Gasspeicherumlage wurde für das 1. Halbjahr 2025 auf 0,299 ct/kWh (2. Halbjahr 2024: 0,250 ct/kWh) angehoben. Die Umlage kann zum 01.07.2025 angepasst werden.

Abgaben und Umlagen – was 2025 auf Sie zukommt:

Unternehmen müssen sich im Zusammenhang mit ihren Energiekosten auf höhere Abgaben und Umlagen für das Jahr 2025 einstellen. Sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage, der Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV) und die Gasspeicherumlage werden 2025 angehoben.

Außerdem wird ab dem 01.01.2025 der CO2-Preis für die Brennstoffe Gas, Benzin und Diesel/Heizöl von 45 Euro auf 55 Euro je ausgestoßener Tonne CO2 erhöht.

1. Die § 19 StromNEV-Umlage wird zum „Aufschlag für besondere Netznutzung“ und steigt um knapp 1 ct/kWh

2025: 1,558 ct/kWh*

2024: 0,643 ct/kWh*

2023: 0,417 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle.

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Letztverbraucher die Möglichkeit, vom örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu erhalten.

Um dies auszugleichen, wird ein Aufschlag auf die Netzentgelte errechnet, der als Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Ab 2025 können zudem Verteilnetzbetreiber, die besonders von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Auch diese Mehrkosten werden in Fortschreibung und Ergänzung der § 19 StromNEV-Umlage (inkl. der schon enthaltenen Wasserstoffumlage) um den neu hinzukommenden Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung abgebildet und dafür (ausschließlich) ein einheitlicher Wert angesetzt.

Diese Umlage steigt deutlich für die erste GWh/a von bisher 0,643 Cent/kWh auf 1,558 Cent/kWh. Ab der 1.000.001 kWh/a bleibt der Wert bei 0,050 Cent/kWh.

Im Gegenzug dürften die Netzentgelte in Regionen mit hoher Erneuerbaren-Einspeisung deutlich sinken.

2. Netzentgelte steigen voraussichtlich

Auswertungen der vorläufigen Netzentgelte zeigen im Mittel eine leichte Reduktion für Stromnetzentgelte und einen deutlichen Anstieg von ca. 20 Prozent bei den Gasnetzentgelten. Da die Netzentgelte für jedes Netzgebiet individuell festgelegt werden, kann es hier lokal zu deutlichen Abweichungen kommen. Die folgenden Punkte treiben die Entwicklung der Netzentgelte in 2025 maßgeblich:

Strom:

  • Entwicklungen maßgeblich durch die Entlastung von Netzgebieten mit hoher Erneuerbaren-Einspeisung beeinflusst
  • Im Norden und Osten sinken die Netzentgelte meist (teilweise sehr deutlich), im Süden und Westen steigen sie oft leicht an 

Gas:

  • Mengenrückgänge in der Gasnachfrage sorgen für eine Verteilung der Netzkosten auf weniger Gasverbrauch
  • Verteilnetzbetreiber können ab 2025 neue Abschreibungsregelungen anwenden, um verkürzten Nutzungsdauern aufgrund von Stilllegungen gerecht zu werden

3. Die Offshore-Netzumlage steigt weiter

2025: 0,816 ct/kWh*

2024: 0,656 ct/kWh*

2023: 0,591 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle.

Diese Umlage erhöht sich weiter. Ab 2025 beträgt sie 0,816 ct/kWh für nichtprivilegierte Stromverbraucher.

  • Die Umlage deckt die Netzanbindungskosten für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee.
  • Sie umfasst auch Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen.
  • Über die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können stromintensive Unternehmen eine Begrenzung der Offshore-Umlage und der KWKG-Umlage erreichen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihre Abwanderung ins Ausland zu verhindern.

4. KWKG-Umlage steigt nur leicht

2025: 0,277 ct/kWh*

2024: 0,275 ct/kWh*

2023: 0,357 ct/kWh*

Die Umlage steigt leicht von 0,275 Cent/kWh im Kalenderjahr 2024 auf 0,277 Cent/kWh.

  • Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an die Anlagenbetreiber.
  • Auch hier ist eine Reduzierung der Umlage möglich. Siehe dazu die Ausführungen unter dem Punkt Offshore-Netzumlage.

5. CO2-Abgabe steigt stark

2025: 55 Euro/t CO2

2024: 45 Euro/t CO2

2023: 30 Euro/t CO2

Durch die Mehrkosten beim Einsatz fossiler Energieträger gilt 2025 für Erdgas eine CO2-Bepreisung von 0,9977 ct/kWh. Hinzu kommen Kosten bei der MVV in Höhe von 0,00221 ct/kWh für die Beschaffung der Zertifikate.

  • Seit 2021 greift das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und schafft die Grundlagen für eine CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen, die im Wärme- und Verkehrssektor eingesetzt werden.
  • Durch die CO2-Bepreisung wird der Einsatz fossiler Energieträger spürbar teurer werden. Um den weiter steigenden CO2-Preisen zu begegnen, sollten die Unternehmen zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen ergreifen und ihre CO2-Emissionen reduzieren.

6. Gasspeicherumlage steigt weiter

1. Halbjahr 2025: 0,299 ct/kWh*

2. Halbjahr 2024: 0,250 ct/kWh*

1. Halbjahr 2023: 0,186 ct/kWh*

Die Gasspeicherumlage steigt zum 01.01.2025 auf 0,299 ct/kWh und kann zum 01.07.2025 angepasst werden.

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) verantwortet seit dem 30.04.2022 die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Auftrag. Um die zusätzlichen Kosten der THE im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben zu decken, kann das Unternehmen eine Gasspeicherumlage erheben (§ 35e EnWG).

Alle Abgaben und Umlagen für 2025 finden Sie auch noch einmal übersichtlich im kostenfreien Whitepaper: Energiepreis aktuell – Abgaben und Umlagen für 2025 Jetzt downloaden!

 

Fazit

Im Jahr 2025 hängt der Effekt der Umlagenentwickung maßgeblich vom Verteilnetzgebiet ab. Die Umlagen sollten immer in Kombination mit den Netzentgelten betrachtet werden. Sicher ist: Für Gas steigt die Abgabenlast deutlich. Energieintensive Unternehmen sollten die Entwicklung der Umlagen besonders im Blick behalten und prüfen, ob Reduzierungen von Umlagen möglich sind. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenplan zur CO2-Einsparung empfehlenswert, um den steigenden Kosten für Erdgas zu begegnen. Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Transformationsplans stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Informieren Sie sich gern auch in unserem kostenlosen Webinar über dieses Thema: Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2025

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