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Fördermittel für mehr Gebäude- und Energieeffizienz: Was 2024 neu ist

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Staatliche Fördermittel für mehr Gebäude- und Energieeffizienz unterstützen Unternehmen, die Energiewende zu meistern. Nachdem das BMWK die Antrags- und Bewilligungspause für KFT-Förderprogramme aufgehoben hat, kann nun wieder in Effizienzmaßnahmen investiert werden. Neue bzw. novellierte Gesetze und Verordnungen bringen im Jahr 2024 Änderungen bei den Förderungen mit sich. Wir informieren Sie, wo es Änderungen gibt, welche Zuschüsse und Fördergelder für Effizienzmaßnahmen zur Verfügung stehen und welche Antragsfristen gelten. Mehr erfahren Sie in unserem Webinar „Fördermittel neu aufgestellt – Was gibt es Neues in 2024?” am 06. März um 9:00 Uhr.

Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie der Gebäudesektor verbrauchen einen großen Anteil des gesamten Stroms in Deutschland. Um Einsparpotenziale dieser Bereiche für die Energiewende zu nutzen, stehen verschiedene Bundesförderungen zur Verfügung.

Gesetze wie das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden den Handlungsrahmen für die Förderung von Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Änderungen an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) haben 2024 Änderungen bei den entsprechenden Fördermitteln zur Folge.

Was hat sich geändert und was muss man tun, um an Fördergelder zu kommen? Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Änderungen bei den Förderprogrammen auf.

EEW ist wichtigstes Förderprogramm

Wichtigstes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist die 2019 gestartete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW). Sie unterstützt Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren. 2023 wurden rund eine Milliarde Euro Fördergelder bewilligt.

Die EEW fördert unterschiedliche Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen über zwei Förderrichtlinien:

  • „Zuschuss und Kredit“ (BAFA, KfW, VDI/VDE-IT): Investitionszuschüsse über AGVO und De-Minimis-Verordnung
  • „Förderwettbewerb“ (VDI/VDE-IT): Investitionszuschüsse, keine Beihilfe

Investitionsstau ist beendet

Die Finanzierung der EEW geschieht über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Nachdem das BMWK die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben hat, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im KTF verhängt worden ist, können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden.

Wesentliche Neuerungen

Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die EEW in Kraft. Mit der Novellierung wurde das Förderprogramm u. a. an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen der EU angepasst, insbesondere an die neue Fassung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die seit 1. Januar 2024 zwingend anzuwenden ist. Die Änderungen betreffen beispielsweise die Voraussetzungen zur Förderung von Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen und Biogasanlagen, aber auch die Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten.

Das sind die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Die Förderquoten für Zuschüsse wurden abgesenkt, gelten jetzt aber in der Regel auf die gesamten Investitionskosten, anstatt wie bisher auf die Mehrkosten (auch im Förderwettbewerb).
  • Die Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb wurden vereinfacht.
  • Bei Modul 4 wurde die Basisförderung eingeführt. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien gefördert, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
  • In Modul 4 gibt es einen zusätzlichen Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • In den Fördermodulen 2 bis 4 und im Förderwettbewerb wurde die maximale Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro erhöht.
  • In allen Modulen außer in Modul 5 wurden zinsverbilligte Kredite eingeführt. Unternehmen können bei einer Kreditförderung über die KfW bei Krediten mit Tilgungszuschuss eine Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten erhalten.

Wo und wann die Zuschüsse beantragt werden

Förderanträge können seit dem 15. Februar 2024 beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.

EEW gilt auch für neues EnEfG

Die EEW fördert auch Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Mit dem am 21. September 2023 verabschiedeten EnEfG hat der Bundestag konkrete Energieeffizienzmaßnahmen für energieintensive Unternehmen und Rechenzentren festgelegt. Die Förderung für entsprechende Investitionen kann über verschiedene Module der EEW erfolgen.

BEG unterstützt den Heizungstausch

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 1. Januar 2024 verbindlich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Das Gesetz sieht vor, dass alle neuen Heizungen spätestens ab 2028 zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Da nicht jeder Haushalt die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage tragen kann, unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Umstieg.

Wesentliche Neuerungen

Mit der Novelle des GEG ist auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Für den Heizungstausch gibt es folgende neue Förderungen:

  • 30 Prozent Grundförderung für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
  • 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter privater Heizungsanlagen.
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich.
  • Die Boni können kumuliert werden. Insgesamt können Zuschüsse für den Heizungstausch in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert werden.
  • Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung (z. B. Dämmung der Gebäudehülle, Optimierung von Lüftungsanlagen) werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.
     

Welche Antragsfristen gelten

Die Anträge für die neue Heizungsförderung können für private Haushalte seit dem 27. Februar 2024 gestellt werden. Für alle anderen Antragsteller kann der Heizungstausch vorab umgesetzt werden und der Förderantrag kann übergangsweise nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung muss die Förderzusage wieder vor bzw. mit dem Vorhabenbeginn erfolgen.

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist zum 1. Januar 2024 gestartet.

Wo die Zuschüsse beantragt werden

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der KfW beantragt werden, einzelne Effizienzmaßnahmen, wie das Dämmen, beim BAFA. Mit der Antragstellung für die Heizungsförderung muss außerdem künftig ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, aus der hervorgeht, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird.

Fazit

Dank verschiedener Förderungen ist es weiterhin attraktiv, in die Gebäude- und Energieeffizienz zu investieren. Verschiedene Förderprogramme helfen Ihnen, die Investitionskosten im Griff zu behalten. Wie aber gelangen Sie an die Fördermittel? Als Teil unseres MVV Partnernetzwerks bietet Ihnen das BFE Institut für Energie und Umwelt qualifizierte Beratung. Spezialisierte Berater unterstützen Sie bei der Evaluierung und Beantragung der Fördermittel und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihren Fördergeldern. Detailliertere Infos erhalten Sie in unserem Webinar “Fördermittel neu aufgestellt – Was gibt es Neues in 2024?”.

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