Novelle der Industrieemissionsrichtlinie: Eine Chance für Ihr Umweltmanagement

Die Umweltleistung von Industrieanlagen zu verbessern und einen Beitrag zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft zu leisten, darauf zielt die im Juli 2024 verabschiedete Novelle der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) ab.
Sie bringt eine bedeutende Neuerung für Unternehmen mit genehmigungspflichtigen Anlagen mit sich: die Verpflichtung zur Einführung von Umweltmanagementsystemen.
Wer ist betroffen?
Die Novelle betrifft Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter die Metallverarbeitung, Chemieindustrie, Abfallmanagement und Großviehhaltung. Für genehmigungspflichtige Anlagen müssen diese bis zum 1. Juli 2027 ein Umweltmanagementsystem einführen. Für Anlagen, die erst durch die Novelle genehmigungspflichtig werden, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Was sind die Anforderungen?
Die Richtlinie formuliert allgemeine Vorgaben für Umweltmanagementsysteme, die auf Anlagenebene umgesetzt werden müssen. Dazu gehören:
- Umweltpolitische Ziele zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung
- Ziele und Leistungsindikatoren für wesentliche Umweltaspekte
- Verzeichnis, Risikobewertung und Analyse der Substitutionsmöglichkeiten für emittierte gefährliche Stoffe
- Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele und zur Vermeidung von Risiken
- Veröffentlichung der oben genannten Elemente, beispielsweise durch eine Umwelterklärung
- Transformationsplan zur Unterstützung einer nachhaltigen Wirtschaft für den Zeitraum 2030-2050 (Frist: 30. Juni 2030)
- Externe Prüfung durch Umweltgutachter oder Zertifizierer mindestens alle drei Jahre
Welche Normen erfüllen die Vorgaben?
Die Richtlinie gibt keine expliziten Normen vor, die die Anforderungen vollständig erfüllen. Unternehmen müssen daher individuell prüfen, welche etablierten Umweltmanagementsystem-Normen, wie EMAS oder ISO 14001, am besten geeignet sind. Es ist wichtig, auch Abhängigkeiten mit anderen Managementsystem-Pflichten, wie dem Energieeffizienzgesetz, zu berücksichtigen.
Umsetzung in nationales Recht
Die EU-Richtlinie muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums liegt bereits vor, jedoch wird es aufgrund der Bildung einer neuen Bundesregierung zu einem Neustart des Gesetzesverfahrens kommen. Es besteht breiter Konsens, die EU-Vorgaben möglichst 1:1 umzusetzen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen mit genehmigungspflichtigen Anlagen sollten sich frühzeitig auf die Einführung eines Umweltmanagementsystems vorbereiten.
Dazu gehört:
- Bewertung der verschiedenen Normenvarianten (EMAS oder ISO 14001)
- Entscheidung über den Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems
- Wissensaufbau zu den Grundlagen von Umweltmanagementsystemen
- Vorbereitung einer Entscheidung zur Einführung von EMAS oder ISO 14001
Die EU-Vorgaben bieten einen ausreichenden Rahmen, um sich mit der perspektivischen Einführung eines Umweltmanagementsystems zu befassen. Unternehmen sollten zeitnah tätig werden, um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Weitere Änderungen durch die IED-Novelle
Neben der Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen bringt die IED-Novelle weitere Änderungen mit sich, darunter:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Branchen wie Tierhaltung, Batterieproduktion und Erzbergbau
- Strengere Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe
- Verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie
- Erhöhte Anforderungen an die Nutzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Emissionsminderung
Fazit
Diese Änderungen bieten die Chance, durch nachhaltiges Wirtschaften langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der zeitliche Rahmen für die Vorbereitung und Einführung eines Umweltmanagementsystems ist nicht zu unterschätzen. Ein frühzeitiger, stressfreier Angang ist ratsam.
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