Stromweiterleitung an Dritte: Das gesetzeskonforme und kostensparende Messkonzept
Ab 01. Januar 2022 müssen privilegierte Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, ein geeignetes, zeitsynchrones und von einem Wirtschaftsprüfer testiertes Messkonzept vorweisen. Mit der neuen Energiemanagement-Software econ4 können Unternehmen dieser verschärften Nachweispflicht gesetzeskonform und kostensparend nachkommen. Das Messkonzept ist von der Wirtschafprüfungsgesellschaft PwC testiert.
Mit econ4 können Unternehmen sowohl ihr eigenes Messkonzept erstellen wie auch eine rechtskonforme Messinfrastruktur implementieren. Optional übernnimmt die BFE die Datenmeldung gegenüber Behörden und Übertragungsnetzbetreibern. Damit haben Unternehmen ein umfassendes Energie-Monitoring zur Hand, können den Eigenverbrauch transparent messen und dokumentieren sowie weitergeleitete Drittmengen gesetzeskonform abgrenzen. Außerdem bieten wir ein modular aufgebautes 4-Stufenmodell zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Die econ-Lösung besteht aus MID-konformen Energiezählern, die durch einen Datenlogger im 1-Minuten-Raster ausgelesen und mit Zeitsynchronisierung an einen Server übertragen werden. Die erfassten Zählerstände werden als 15-Minuten-Lastgänge an die Energiemanagement-Software econ4 zur Weiterverarbeitung und Speicherung übertragen. Dort wird die Drittmengenabgrenzung in einem eigenen Standardberichtsformat visualisiert.
Betroffen von der neuen Regelung sind Unternehmen, die die reduzierte EEG-Umlage oder sonstige Strompreisprivilegierungen nutzen und zu den energieintensiven Unternehmen zählen oder eine erneuerbare Eigenerzeugungsanlage betreiben, bspw. ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaik-Anlage. Dies können Industrie- und Handelsunternehmen sein, aber auch Krankenhäuser und Klinikbetreiber.
Sobald diese Unternehmen auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, wie bspw. an den Betreiber einer Kantine oder einer Funkantenne, müssen sie ab 2022 ein Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung, geeichten Zählern sowie einem Wirtschaftsprüfer-Testat haben. Andernfalls droht – gegebenenfalls rückwirkend – der Wegfall der EEG-Privilegierung. Schätzungen, die die selbstverbrauchten Mengen und die weitergeleiteten Drittmengen abgrenzen, sind ab 2022 nicht mehr zulässig.
„Mit unserer neuen Software econ4 und unserem modularen Lösungspaket sind Unternehmen bei der gesetzeskonformen Drittmengenabgrenzung auf der sicheren Seite. So bleibt betriebliches Energiemanagement auch in Zukunft einfach“, erklärt Philip Würfel, Geschäftsführer econ solutions.
Die wichtigsten Informationen sind in einem Whitepaper zusammengefasst.