Ratgeber
18. November 2024
Praxis-Empfehlungen zur Umsetzung des §71a GEG für Bestandsgebäude
Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt müssen ab 01.01.2025 über digitale Energieüberwachungstechnik verfügen.
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